Lexikon -Auslandsschadenschutz
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung.
Der Versicherer leistet bis zu der vereinbarten Deckungssumme oder entsprechend im Versicherungsschein angegeben Betrag.